Informationen zur Prüfung

Die Goldschmiede-Ausbildung hat einen Zeitrahmen von dreieinhalb bzw. zweieinhalb Jahren. Während der Ausbildung gilt es die Zwischenprüfung zu absolvieren. Als Abschluss dann die Gesellenprüfung. Beide Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuss abgenommen.

Die Zwischenprüfung

Goldschmiedetisch
Goldschmiedetisch

Im 2. Lehrjahr findet die Zwischenprüfung statt, in der der Ausbildungsstand in praktischer und theoretischer Hinsicht kontrolliert wird. Die Auszubildenden werden vom Prüfungsausschuss der Innung zur praktischen Zwischenprüfung eingeladen, die in einem Zeitrahmen von 7 Stunden abgelegt wird und in der Zeichenakademie in Hanau stattfindet.

Der Termin wird in Absprache mit der Berufsschule festgelegt. Die Prüflinge erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Material- und Werkzeugliste. Die Prüfungsstücke verbleiben als Bestandteil der Prüfungsunterlagen bis zum Bestehen der Gesellenprüfung beim Prüfungsausschuss der Innung.

Die Gesellenprüfung

Frühestens nach 2 ½ Jahren (Verkürzungsoption bei Abitur) kann die Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Innung (als von der Handwerkskammer Rhein-Main eingesetzte Instanz) abgelegt werden. Die Zulassung zur Gesellenprüfung ist beim Prüfungsausschuss der Goldschmiede-Innung zu beantragen und wird vom diesem genehmigt.

Die Anmeldungen zur Sommerprüfung müssen in der Regel bis spätestens 15.04. bzw. 15.03. (bei vorgezogener Prüfung), für die Winterprüfung bis spätestens 15.09. bzw. 15.08. (bei vorgezogener Prüfung) bei der Handwerkskammer eingereicht sein. Das Anmeldeformular zur Gesellenprüfung kann hier heruntergeladen werden (Das PDF kann am PC ausgefüllt werden). Beachten Sie jedoch in jedem Fall die Terminangaben ihrer Handwerkskammer! Anmelde- und Abgabetermine sind verbindlich und ein Verpassen der Fristen hat den Ausschluss vom Prüfungsverfahren zur Folge! Nach Zugang der Prüfungszulassung sind zwei Entwürfe für Gesellenstücke beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Formalien

Hierbei sind die folgenden Formalien zu beachten:

  • die Entwurfsmappen sind deutlich zu kennzeichnen [A-Entwurf (bevorzugt) / B- Entwurf] und außen mit dem Namen zu versehen
  • Mappenaufbau: 1. Kundenzeichnung, 2. Technische Zeichnung, 3. Arbeitsbeschreibung – Vorbereitung / Fertigung, 4. Zeitkalkulation – Vorbereitungszeit / Fertigungszeit
  • Schwierigkeiten und Funktionsteile sind in der technischen Zeichnung darzustellen (Explosionszeichnung!)
  • Die Fertigungszeit beträgt 32 Stunden. Diese sollte in eigenem Interesse ausgenutzt werden. Zeitlich zu kurz geplante Entwürfe müssen ansonsten nachgebessert werden, da in der Regel in diesen Fällen das erforderliche Niveau nicht vorliegt. Für Vorarbeiten steht ein maximaler Zeitrahmen von 28 Stunden zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit kann individuell zur Materialvorbereitung oder bei komplexeren Stücken zur Teilfertigung genutzt werden, wobei auf eine klare Trennung von Vorbereitungs- und Prüfungsteil zu achten ist. Es wird jedoch dringend geraten, das Gesellenstück auf den 32-Stundenrahmen zu konzipieren.
  • Das Gesellenstück ist unfiniert abzugeben. D.h.: unpoliert (außer fertigungsbedingte nicht mehr erreichbare Stellen (im Entwurf zu erläutern!)), Steine liegen umgefasst bei, Oberfläche fein matt und ohne Oberflächenveredelung.

Die Mappen sollten möglichst als 4-teilige Faltmappen erstellt werden und dem oben angegebenen Aufbau folgen. Wünschenswert ist zudem eine klasseneinheitliche Mappengestaltung. -Mappenbeispiel F. Brümmer (in Bearbeitung)

Der Prüfungsausschuss begutachtet die eingereichten Entwürfe und teilt dem Prüfling seine Entscheidung mit (nur in Ausnahmefällen wird vom A-Entwurf abgewichen). Die Abgabe der Gesellenstücke kann persönlich oder auf dem Postweg (Poststempel!) erfolgen. Das Gesellenstück soll in einer zweckmäßigen Transportverpackung abgegeben werden. Die Ausführungs- und Abgabetermine werden entsprechend mitgeteilt.

Das Berichtsheft ist Bestandteil der Gesellenprüfung und zu dieser einzureichen. Entgegen des Vermerks auf dem Meldebogen zur Gesellenprüfung ist dieses nicht mit der Prüfungsmeldung einzureichen, sondern im letzten Berufsschulblock in der Zeichenakademie Hanau zu hinterlegen, damit es zur Prüfungsbewertung, die dort durchgeführt wird, eingesehen werden kann.

Hier steht eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Gesellenprüfung zur Verfügung (PDF).

Die Prüfungskommission

Die Mitglieder der Prüfungskommission sind:

  • Goldschmiedemeister Torsten Messer, Vorsitzender
  • Goldschmiedemeisterin Iris Häntschke
  • Franziska Brümmer
  • Nicole Gössel

Anschrift der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses:

Torsten Messer
Rüsselsheimer Straße 30
65468 Trebur
Tel 06147-7883
info@schmelzpunkt-messer.de