
Die Goldschmiede-Ausbildung
Die Ausbildungszeit im Handwerk zur/m Goldschmied/in beträgt in der Regel 3 ½ Jahre, kann durch das Abitur auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.
In dieser Zeit werden die grundlegenden manuellen Fertigkeiten und die technischen und theoretischen Kenntnisse erlernt. Die handwerklichen Kenntnisse werden im Ausbildungsbetrieb, die theoretischen Kenntnisse für den Raum Rhein/Main und Kassel von der Staatlichen Zeichenakademie in Hanau (Berufsschule) im Blockunterricht vermittelt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zum Erlernen des Goldschmiedehandwerkes sind:
Geduld und Ausdauer sowie die Bereitschaft zur exakten Arbeit (Genauigkeit).
Vorteilhaft sind zudem ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, gute mathematische Grundkenntnisse und eine gewisse Fertigkeit im Zeichnen.
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht, dort in die Ausbildungsrolle eingetragen und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Der Prüfungsausschuss für die Handwerkskammern Rhein-Main, Wiesbaden und Kassel wird derzeit von der Gold- und Silberschmiede-Innung Frankfurt gestellt.
Ausbildungsvergütung
Die Mindestausbildungsvergütung im Goldschmiedehandwerk (Goldschmied/-in Fachrichtung: Schmuck, Juwelen, Ketten) beträgt zurzeit im
- Ausbildungsjahr 682,- €
- Ausbildungsjahr 805,- €
- Ausbildungsjahr 921,- €
- Ausbildungsjahr 955,- €
Ausbildungsverlängerung
Sollte eine Verlängerung der Ausbildungszeit erforderlich sein (z.B. aus gesundheitlichen Gründen / nicht Bestehen der Gesellenprüfung), so muss diese bei der Handwerkskammer beantragt werden (Formulare sind dort erhältlich). Der ausgefüllte Antrag ist beim Prüfungsausschuss einzureichen und wird von diesem an die Handwerkskammer weitergeleitet.
Mit dem Projekt „Arbeiten und Lernen in Europa – Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft“ verfolgt die Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft das Ziel, die Anzahl betrieblicher Auslandspraktika von hessischen Auszubildenden und jungen Fachkräften zu erhöhen.