Informationen zur Prüfung der Gold- und Silberschmiede-Innung Frankfurt am Main

Die Goldschmiede-Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Gold- und Silberschmied/in dauert in der Regel dreieinhalb Jahre, bei Verkürzung (z. B. mit Abitur) zweieinhalb Jahre. Während der Ausbildung sind die Zwischenprüfung und als Abschluss die Gesellenprüfung zu absolvieren. Beide Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuss der Gold.- und Silberschmiede-Innung Frankfurt abgenommen.

Goldschmiedetisch
Goldschmiedetisch

Wichtiger Hinweis zur Berufsschule:
Für Auszubildende aus den hessischen Kammerbezirken Frankfurt-Rhein-Main, Kassel und Wiesbaden ist seit 2024 das Staatliche Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau (Thüringen) zuständige Berufsschule für den Blockunterricht. Die Staatliche Zeichenakademie Hanau ist für die duale Berufsausbildung in Hessen nicht mehr zuständig.

Die Zwischenprüfung

Im 2. Lehrjahr findet die Zwischenprüfung für die Auszubildenden im Dualen Systhem statt. In der der Ausbildungsstand in praktischer und theoretischer Hinsicht kontrolliert wird. Die Auszubildenden werden vom Prüfungsausschuss der Innung zur praktischen Zwischenprüfung eingeladen, die in einem Zeitrahmen von 7 Stunden abgelegt wird und im Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau stattfindet.

Der Termin wird in Absprache mit der Berufsschule festgelegt. Die Prüflinge erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Material- und Werkzeugliste. Die Prüfungsstücke verbleiben als Bestandteil der Prüfungsunterlagen bis zum Bestehen der Gesellenprüfung beim Prüfungsausschuss der Innung.

Die Gesellenprüfung

Frühestens nach 2 ½ Jahren (bei Verkürzung durch Abitur) kann die Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Innung (als von der Handwerkskammer Rhein-Main eingesetzte Instanz) abgelegt werden. Die Zulassung zur Gesellenprüfung ist beim Prüfungsausschuss der Goldschmiede-Innung zu beantragen und wird von diesem genehmigt.

Die Anmeldungen zur Sommerprüfung (vorgezogene Prüfung) müssen in der Regel bis spätestens 15.04. , für die Winterprüfung bis spätestens 15.09. beim Prüfungsausschuss der Innung Frankfurt eingereicht sein. Die Anmeldezeiten können eventuell variieren. Da diese von der Kammer festgelegt werden.
Das Anmeldeformular zur Gesellenprüfung kann auf der Website der Innung heruntergeladen werden. Beachten Sie unbedingt die Terminangaben Ihrer Handwerkskammer! Anmelde- und Abgabetermine sind verbindlich; ein Verpassen der Fristen führt zum Ausschluss vom Prüfungsverfahren.

Nach Zugang der Prüfungszulassung sind zwei Entwürfe für Gesellenstücke beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Formalien

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

  • Die Entwurfsmappen sind deutlich zu kennzeichnen (A-Entwurf – bevorzugt / B-Entwurf) und außen mit dem Namen zu versehen.
  • Aufbau der Mappe:
    1. Kundenzeichnung
    2. Technische Zeichnung (inkl. Darstellung von Schwierigkeiten und Funktionsteilen, ggf. als Explosionszeichnung)
    3. Arbeitsbeschreibung (Vorbereitung/Fertigung)
    4. Zeitkalkulation (Vorbereitungszeit/Fertigungszeit)
  • Die Fertigungszeit beträgt 32 Stunden. Für Vorarbeiten steht ein maximaler Zeitrahmen von 28 Stunden zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit kann individuell zur Materialvorbereitung oder bei komplexeren Stücken zur Teilfertigung genutzt werden, wobei auf eine klare Trennung von Vorbereitungs- und Prüfungsteil zu achten ist. Es wird dringend geraten, das Gesellenstück auf den 32-Stunden-Rahmen zu konzipieren. Nach dem neuen Ausbildungsrahmenplan gibt es eine Änderung. Ausbildungsverträge ab 2025 entfällt die Vorbereitungszeit. Das Stück hat eine Arbeitszeit von 31 Std und 40 Minuten. anschließend ein Fachgespräch von 20 min
  • Das Gesellenstück ist unfiniert abzugeben, d. h.: unpoliert (außer fertigungsbedingt nicht mehr erreichbare Stellen – im Entwurf zu erläutern!), Steine liegen umgefasst bei, Oberfläche fein matt und ohne Oberflächenveredelung.
  • Die Mappen sollten möglichst als 4-teilige Faltmappen erstellt werden und dem oben angegebenen Aufbau folgen. Wünschenswert ist zudem eine klasseneinheitliche Mappengestaltung.

Der Prüfungsausschuss begutachtet die eingereichten Entwürfe und teilt dem Prüfling seine Entscheidung mit (nur in Ausnahmefällen wird vom A-Entwurf abgewichen). Die Abgabe der Gesellenstücke kann persönlich oder auf dem Postweg (Poststempel!) erfolgen. Das Gesellenstück soll in einer zweckmäßigen Transportverpackung abgegeben werden. Die Ausführungs- und Abgabetermine werden entsprechend mitgeteilt.

Das Berichtsheft ist Bestandteil der Gesellenprüfung und zu dieser einzureichen. Es ist im letzten Berufsschulblock in der Zeichenakademie Hanau zu hinterlegen, damit es zur Prüfungsbewertung, die dort durchgeführt wird, eingesehen werden kann.

Geschäftsverteilung für Anfragen per E-Mail

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für die Kontaktaufnahme:

Die Prüfungskommission

Die Mitglieder der Prüfungskommission sind:

  • Goldschmiedemeister Torsten Messer, Vorsitzender
  • Goldschmiedemeisterin Iris Häntschke
  • Franziska Brümmer
  • Nicole Gössel

Anschrift der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses:

Torsten Messer
Rüsselsheimer Straße 30
65468 Trebur
Tel: 06147-7883
info@schmelzpunkt-messer.de

Weitere Hinweise und aktuelle Formulare finden Sie auf der Website der Gold- und Silberschmiede-Innung Frankfurt am Main.